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Wild unterwegs! Was tun bei einem Wildunfall?

Viele Fragen zum Thema Wildunfall

Allein der Gedanke an einen Wildunfall ruft viele Fragen hervor. Diese beginnen bereits bei der Prävention: Wie lassen sich Kollisionen mit Wildtieren vermeiden? Zu welcher Uhrzeit ist besondere Vorsicht geboten? In welchen Monaten ist die Gefahr am höchsten? Welche Straßen bergen ein besonders hohes Gefahrenpotential? Die Liste an Fragen reicht noch weiter - bis zum eingetretenen Wildschaden: Wo ist der Unfall zu melden? Wen trifft die Schuld? Welche Versicherung übernimmt die Kosten? - Unzählige Fragen, auf die wir die Antworten für Sie zusammengefasst haben.

Vorsicht abends und in der Morgendämmerung

In der Morgendämmerung und abends sind Wildtiere am aktivsten. Dies spiegelt sich auch in der Unfallstatistik wider: Die meisten Unfälle ereignen sich in den Morgenstunden - also zwischen 5 und 7 Uhr - sowie abends zwischen 20 und 23 Uhr. Über das Jahr verteilt lassen sich einzelne Monate mit einer höheren Anzahl an Wildunfällen erkennen, grundsätzlich ist aber jederzeit mit derartigen Unfällen zu rechnen.

Vermehrter Wildwechsel während der Brunftzeit

Rehe auf der Straße sind schließlich auch dann anzutreffen, wenn man es am wenigsten meinen möchte: Im Hochsommer untertags. Das ist auf die Paarungszeit zurückzuführen, die zwischen Mitte Juli und Mitte August stattfindet. Innerhalb dieses Zeitraums sucht der Rehbock vermehrt nach einer weiblichen Rehgeiß – es kommt zum sogenannten "Treiben".

Wildunfälle: Rehe führen die Statistik an

Als Wildunfall bezeichnet man Unfälle mit Tieren, die bejagt werden dürfen. Man kann hier zwischen Haar- und Federwild unterscheiden. Unter Haarwild fallen Tiere wie Rehe, Hasen und Wildschweine, während zu Federwild Fasane oder Eulen zählen. Rund die Hälfte aller Wildschäden wird durch Rehe verursacht. Hasen nehmen Platz zwei der Statistik ein. Weitere Tiere, die häufig Unfälle auslösen, sind Fasane, Mader, Füchse sowie Wildschweine. Nicht zu Wildunfällen zählen Zusammenstöße mit Haus- und Nutztieren, wie zum Beispiel Hunden, Hühnern oder Pferden.

Resümee der Wildunfälle quer über die Bundesländer

Die letztverfügbare Statistik besagt, dass hierzulande in der Saison 2020/2021 mehr als 72.000 Tiere bei Wildunfällen getötet wurden. Unter den Menschen ist im Zuge eines Wildunfalles ein Todesfall im Jahr 2021 zu beklagen. 325 Personen wurden verletzt, die meisten davon (117 Personen) in Niederösterreich. Mit großem Abstand, dennoch aber ganz klar an zweiter Stelle
befindet sich Oberösterreich (67 Personen). Deutlich weniger Unfälle gab es in den räumlich kleinsten Bundesländern: Vorarlberg und Wien.

Vorsicht bei wenig befahrenen Straßen

Wildtiere wählen instinktiv den kürzesten Weg zu ihrem Ziel und unterscheiden dabei nicht zwischen Straßen und Feldern. Besonders auf wenig befahrenen Straßen, die an einen Wald oder an ein Feld angrenzen, sollte man daher achtsam sein. Entsprechende Warnschilder am Straßenrand weisen darauf hin, wo besondere Achtsamkeit gefragt ist.

80 Prozent der Autofahrer erwarten Tier von rechts

Studien haben ergeben, dass die meisten Autofahrer unbewusst annehmen, dass Wildtiere von rechts kommen. Tatsächlich queren Tiere die Fahrbahn jedoch von beiden Seiten gleichermaßen. Die gesamte Fahrbahn sowie beide Straßenränder sollten daher – ganz besonders in Wildwechselzonen – aufmerksam beobachtet werden. Optimalerweise reduziert man hier die Geschwindigkeit und hält ausreichend Abstand zu anderen Fahrzeugen.

Bremsen, Lenkrad festhalten, Hupen & Abblenden

Wenn man ein Wildtier am Straßenrand erblickt, sollte man dem ersten Reflex auszuweichen nicht nachgeben - da sowohl der Gegenverkehr, die Bäume am Fahrbahnrand oder ein Straßengraben, schlimmere Folgen haben könnten als der Zusammenprall mit einem Wildtier. Autofahrerclubs raten stark abzubremsen, das Lenkrad gut festzuhalten, zu hupen und gegebenenfalls die Scheinwerfer abzublenden, da Tiere, die vom Fernlicht geblendet werden, oft plötzlich stehen bleiben oder sich schreckhaft verhalten. Konnte bereits Augenkontakt zwischen Mensch und Tier hergestellt werden, ist dies allerdings leider keine Garantie, dass das Tier am Fahrbahnrand stehen bleibt und wartet. Passen Sie Ihr Verhalten entsprechend an. Wenn der Zusammenprall vermieden werden konnte, sollte man unbedingt nach weiteren Tieren Ausschau halten, da Wildtiere meist im Rudel unterwegs sind.

Auffahrunfall nach Vollbremsung - Größe des Tieres entscheidet über Schuldfrage

Eine Vollbremsung kann den Zusammenprall mit einem Wildtier mitunter verhindern, steigert aber die Gefahr eines Auffahrunfalls durch nachkommende Lenker. Wie ist es in diesem Fall mit der Schuldfrage? Nach Ansicht der Höchstrichter, ist hier die Größe des Wildtieres entscheidend. Trifft man mit 50km/h auf einen 20 kg schweren Rehbock, wirkt eine halbe Tonne auf Fahrzeug und Lenker. Bei 100 km/h beträgt die Aufprallwucht bereits zwei Tonnen. Der Zusammenprall mit einem Wildschwein, Reh oder Hirsch hätte also schwerwiegende Folgen für den Lenker - daher ist eine Vollbremsung gerechtfertigt. Beachten Sie aber, dass Schäden, die im Zuge eines Ausweichmanövers ohne Kontakt mit dem Tier entstehen, nur von einer Vollkaskoversicherung gedeckt sind.

Anders verhält es sich bei Kleintieren wie Wildvögeln, Hasen und Eichhörnchen: hier ist aufgrund der Größe des Tieres eine Vollbremsung gefährlicher für den Nachfolgeverkehr als der Zusammenstoß mit dem Tier - den Fahrzeuglenker trifft somit ein Mitverschulden an dem Unfall, und zwar auch dann, wenn der nachfolgende Fahrer zu wenig Abstand gehalten hat.

Achtung Meldepflicht - nach einem Wildunfall gilt:

  • Warnblinkanlage einschalten - damit nachfolgende Fahrzeuge nicht von dem stehenden Fahrzeug überrascht werden
  • Warnweste anlegen
  • Unfallstelle mit einem Pannendreieck absichern
  • verletzte Personen versorgen
  • Polizei verständigen und eine Meldebestätigung ausstellen lassen
  • die Polizei informiert die örtliche Jägerschaft, um dem verletzten Tier noch mehr Leid zu ersparen
  • verletzte oder getötete Tiere keinesfalls berühren oder mitnehmen
  • Unfallspuren am Auto nicht entfernen - wichtig für die polizeiliche Begutachtung
  • den Schaden umgehend bei Ihrer Versicherung melden - mittels Schadenformular oder polizeilicher Meldebestätigung
  • Termin in der KFZ-Werkstatt vereinbaren - diese regelt die Verrechnung direkt mit Ihrer Versicherung