NACHHALTIGER FINANZSEKTOR

 

Die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssekotr (Offenlegunsregeln der "Sustainable Finance Disclosur Regulation", kurz SFDR), trat Ende Dezember 2019 in Kraft und gilt ab 10.März 2021!

 

Hier finden Sie weiterführende LINKS zur Verordnung:

- Fondauswahl

- Gemanagte Portfolios

- Nachchaltigkeitsbezogene Offenlegung